Führerschein Klasse A1: Roller

Fahrzeugart Leichtkrafträder

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.

Altersstufung:

Die Klasse A1 wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 80 km/h erteilt.

  

  • Mindestalter: 16
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: M
  • Theorieunterricht: 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff) + 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Praxisunterricht: Anzahl der Übungsstunden abhängig von persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt + 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden Nachtfahrt (Bei Vorbesitz von A1 bzw. alt 1b lediglich 3 Stunden Überland, 2 Stunden Autobahn & 1 Stunde Nachtfahrt)
  • Theorieprüfung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkte nicht bestanden (bei Erweiterung 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten nicht bestanden)
  • Praxisprüfung: Dauer mindestens 45 Minuten (Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb & außerhalb von Ortschaften, Autobahn & Kraftfahrstraßen)
  • Unterlagen & Nachweise: Passbild, Sehtest, kurs über Lebensrettende Maßnahmen am Unfallort, nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis)
  • Fristen: Theoretische Ausbildung frühestens 6 Monate, Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate & Praktische prüfung frühestens 1 Monate vor dem jeweiligen Geburtstag
  • Besonderheiten: Mit einem Führerschein Klasse 3 bzw. 4 dürfen Leichtkrafträder der Klasse A1 ebenfalls gefahren werden.