Führerschein Klasse M: Kleinkrafträder
Fahrzeugart: Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
a) Bei elektrischer Antriebsmaschine mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
b) Bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
c) Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind
d) Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm3, bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gekommen sind
e) Lastendreirad (dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern bestimmt und geeignet sind;) bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm3, Leergewicht max. 150 kg, die vor dem 1.1.2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
- Mindestalter: 16
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klasse: keine
- Theorieunterricht: 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff) + 2 Doppelstunden Zusatzstoff
- Praxisunterricht: Anzahl der Übungsstunden abhängig von persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt
- Theorieprüfung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkte nicht bestanden
- Praxisprüfung: Dauer 30 Minuten (Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb von Ortschaften)
- Unterlagen & Nachweise: Passbild, Sehtest, kurs über Lebensrettende Maßnahmen am Unfallort, nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis)
- Besonderheiten: keine