Führerschein Klasse A - beschränkt: mittelschwere Krafträder

Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A - beschränkt - wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW) erteilt (stufenweiser Zugang).

  • Mindestalter: 18
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: A1, M
  • Theorieunterricht: 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff) + 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Praxisunterricht: Anzahl der Übungsstunden abhängig von persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt + 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden Nachtfahrt (Bei Vorbesitz von A1 bzw. alt 1b lediglich 3 Stunden Überland, 2 Stunden Autobahn & 1 Stunde Nachtfahrt)
  • Theorieprüfung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkte nicht bestanden (bei Erweiterung 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten nicht bestanden)
  • Praxisprüfung: Dauer mindestens 60 Minuten (A) bzw.  (Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb & außerhalb von Ortschaften, Autobahn & Kraftfahrstraßen)
  • Unterlagen & Nachweise: Passbild, Sehtest, kurs über Lebensrettende Maßnahmen am Unfallort, nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis)
  • Fristen: Theoretische Ausbildung frühestens 6 Monate, Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate & Praktische prüfung frühestens 1 Monate vor dem jeweiligen Geburtstag
  • Besonderheiten: Mit einem Führerschein Klasse 1a hat und leistungsunbegrenzte Krafträder fahren möchte, muss diesen umtauschen.



Führerschein Klasse A - unbeschränkt: schwere Krafträder

Fahrzeugart Schwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A - unbeschränkt - wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt. Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:

    1. Stufenweiser Zugang nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A - beschränkt -

    2. Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 25. Lebensjahres.

     

  • Mindestalter: 25
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: A beschränkt, A1, M
  • Theorieunterricht: 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff) + 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Praxisunterricht: Anzahl der Übungsstunden abhängig von persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt + 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden Nachtfahrt (Bei Vorbesitz von A1 bzw. alt 1b lediglich 3 Stunden Überland, 2 Stunden Autobahn & 1 Stunde Nachtfahrt)
  • Theorieprüfung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkte nicht bestanden (bei Erweiterung 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten nicht bestanden)
  • Praxisprüfung: Dauer mindestens 60 Minuten (A) bzw.  (Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb & außerhalb von Ortschaften, Autobahn & Kraftfahrstraßen)
  • Unterlagen & Nachweise: Passbild, Sehtest, kurs über Lebensrettende Maßnahmen am Unfallort, nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis)
  • Fristen: Theoretische Ausbildung frühestens 6 Monate, Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate & Praktische prüfung frühestens 1 Monate vor dem jeweiligen Geburtstag
  • Besonderheiten: keine