Führerschein Klasse S: Quad
Fahrzeugarten: Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
a) mit einer bbH von höchstens 45 km/h sowie
b) bei Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm,
c) bei Kraftfahrzeugen mit anderem Antrieb (Diesel- oder Elektromotor) einer Nenn- bzw. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW.
d) bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ist die Leermasse auf 350 kg begrenzt; bei Fahrzeugen mit Elektroantrieb zählt das Gewicht der Batterien nicht zur Leermasse.
- Mindestalter: 16
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klasse: keine
- Theorieunterricht: 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff) + 2 Doppelstunden Zusatzstoff
- Praxisunterricht: Anzahl der Übungsstunden abhängig von persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt
- Theorieprüfung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkte nicht bestanden (bei Erweiterung 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten nicht bestanden)
- Praxisprüfung: Dauer mindestens 30 Minuten bzw. (Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb von Ortschaften)
- Unterlagen & Nachweise: Passbild, Sehtest, kurs über Lebensrettende Maßnahmen am Unfallort, nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis)
- Fristen: Theoretische Ausbildung frühestens 6 Monate, Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate & Praktische Prüfung frühestens 1 Monate vor dem jeweiligen Geburtstag
- Besonderheiten: Die Fahrzeuge sind zulassungsfrei, benötigen aber eine Betriebserlaubnis, es besteht Helmpflicht,