Führerschein Klasse S: Quad

Fahrzeugarten: Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

 

a) mit einer bbH von höchstens 45 km/h sowie

b) bei Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm,

c) bei Kraftfahrzeugen mit anderem Antrieb (Diesel- oder Elektromotor) einer Nenn- bzw. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW.

d) bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ist die Leermasse auf 350 kg begrenzt; bei Fahrzeugen mit Elektroantrieb zählt das Gewicht der Batterien nicht zur Leermasse.

 

  • Mindestalter: 16
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: keine
  • Theorieunterricht: 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff) + 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Praxisunterricht: Anzahl der Übungsstunden abhängig von persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt
  • Theorieprüfung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkte nicht bestanden (bei Erweiterung 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten nicht bestanden)
  • Praxisprüfung: Dauer mindestens 30 Minuten bzw.  (Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb von Ortschaften)
  • Unterlagen & Nachweise: Passbild, Sehtest, kurs über Lebensrettende Maßnahmen am Unfallort, nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis)
  • Fristen: Theoretische Ausbildung frühestens 6 Monate, Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate & Praktische Prüfung frühestens 1 Monate vor dem jeweiligen Geburtstag
  • Besonderheiten: Die Fahrzeuge sind zulassungsfrei, benötigen aber eine Betriebserlaubnis, es besteht Helmpflicht,