Theorieunterricht
Entgegen aller Hoffnungen und Wünsche müssen wir dich an dieser Stelle leider enttäuschen - der Erwerb des Führerscheins besteht leider nicht nur aus aktivem Fahren, sondern auch aus einer gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl an Theorie-Unterrichts-Einheiten.
In diesen Theorielektionen werden dir sowohl die wichtigsten Regeln des Straßenverkehrs vermittelt, als auch die Bedeutung der unzähligen Schilder erklärt, welche dir im Laufe der Zeit auf unseren, als auch, in leicht abgewandeltem Aussehen, auf den Straßen im Ausland, begegnen werden.
Dies ist daher unumgänglich, da du von Beginn an direkt aktiv am Straßenverkehr teilnehmen wirst und daher auch dementsprechende Ahnung davon benötigst. Der praktische Teil deines Führerscheins erfolgt daher erst, sobald du die vorgeschriebenen Theoriestunden absolviert hast.
Kurz und bündig musst du:
- 12 Theorielektionen
- 2 (Klasse B/BE) bzw. 4 (Klasse A) Sonderlektionen
besucht haben, ehe deine praktische Ausbildung erfolgen kann.
Zum endgültigen Erwerb des Führerscheins muss zudem eine Prüfung über den theoretischen Teil abgelegt werden.